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Portrait

Fotostudio Dethard Hilbig, Burgdorf

Als Psychologin (M.Sc.) und Sachverständige im Familienrecht erstelle ich psychologische Familienrechtsgutachten.

Auftraggeber von psychologischen Familienrechtsgutachten sind in der Regel Gerichte. Ein solches Gutachten kann z.B. beauftragt werden, wenn bei Streitigkeiten, die das Familienrecht und die Erziehung betreffen, keine Einigung der Sorgeberechtigten untereinander oder des/r Sorgeberechtigten mit dem Jugendamt gelingt und es sukzessive einer gerichtliche Klärung bedarf.

Ein psychologisches Familiengutachten soll konkrete, vom Gericht gestellte Beweisfragen beantworten und dem Gericht lösungsorientierte Empfehlungen geben. Dazu werden wissenschaftlich anerkannte psychodiagnostische Verfahren angewendet. Wesentliche thematische Bereiche sind Beweisfragen zum Umgangsrecht, zum Sorgerecht, zum Lebensmittelpunkt oder zur Erziehungsfähigkeit.

Im Zentrum jeder Begutachtung steht das Kindeswohl. Unter Kindeswohl wird aus familienrechtspsychologischer Sichtweise ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Bedürfnislage und Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen verstanden. Dieses ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung.

Ein psychologisches Rechtsgutachten ist auf den Einzelfall bezogen. Neben der Beantwortung der gerichtlichen Beweisfrage kann die Begutachtung auch Interventionsanteile enthalten, wenn diese im Sinne des Kindeswohls vom Gericht beauftragt werden. Hier kann es z.B. darum gehen, gemeinsam mit den Eltern eine Verbesserung der Kommunikationsstrukturen zu erarbeiten.

Die Begutachtungszeit hängt vom Einzelfall ab. Im Sinne des Kindeswohls sollte die Bearbeitung in den meisten Fällen zügig erfolgen. Mein Ziel ist es deshalb, ein Gutachten innerhalb von vier Monaten zu erstellen.

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